Repräsentativität (engl.: Representativeness)
Von Stichproben wird vielfach verlangt, dass sie »repräsentativ« sind. Damit ist gemeint, dass eine Stichprobe die Zusammensetzung der Grundgesamtheit widerspiegeln soll, also beispielsweise ebenso viele Frauen oder Personen mit Hochschulbildung usw. enthalten soll wie die Grundgesamtheit, der sie entstammt.
Ob der Begriff sinnvoll oder nützlich ist, ist in der Sozialforschung stark umstritten. Stichprobentheoretisch ist nicht entscheidend, ob eine Stichprobe repräsentativ (im o.a. Sinne) ist, sondern ob es sich um eine Zufallsstichprobe handelt. Diese ist aber kein exaktes verkleinertes Abbild einer Grundgesamtheit, sondern nur ein näherungsweise genaues »Modell«, das quasi per definitionem auch Abweichungen von der Grundgesamtheit enthalten muss – wenn auch zum Glück große Abweichungen nur selten auftreten.
Wenn in der Öffentlichkeit (auch von Forschern) dennoch häufig von »R.« gesprochen wird, so soll das im allgemeinen wohl bedeuten, dass man nicht einfach willkürlich irgendwelche Personen befragt, sondern irgendwie versucht hat, eine Stichprobe zu bestimmen, die »für die Grundgesamtheit steht«. Allerdings wird R. in diesem Sinne häufig auch für Stichprobenverfahren reklamiert, die überhaupt nichts mit Zufallsstichproben zu tun haben (etwa für Quotenauswahlen). Es muss also jeweils genau geprüft werden, in welchem Sinne der Begriff »R.« verwendet wird.
© W. Ludwig-Mayerhofer - R. Jacob - W. H. Eirmbter | Last update: 27 Sep 2005