Induktiv-statistische Erklärung
Erklärung von Phänomenen durch Gesetze mit probabilistischen
Aussagen; etwa: »Je mehr eine Person raucht, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit,
dass sie einen Herzinfarkt erleidet«, oder noch besser: »Wenn eine
Person raucht, beträgt die Wahrscheinlichkeit, dass sie einen Herzinfarkt
erleidet, 30 Prozent» [diese Zahl ist erfunden!]. Die i.-s. Erklärung
heißt daher auch probabilistische Erklärung.
Solche Erklärungen ähneln der allgemeinen Struktur nach einer deduktiv-nomologischen
Erklärung, unterscheiden sich von dieser aber dadurch, dass kein strikter (deterministischer) Zusammenhang angenommen wird:
Explanans | Gesetz | Wenn eine Person raucht, wird sie mit 30- prozentiger Wahrscheinlichkeit einen Herzinfarkt erleiden |
Randbedingung | Person X raucht | |
Explanandum | Person X wird mit 30-prozentiger Wahrscheinlichkeit einen Herzinfarkt erleiden |
Allerdings ist das Explanandum hier nicht mehr logisch aus dem Gesetz deduzierbar und auch nicht mit Sicherheit prognostizierbar – denn eine Person wird entweder einen Herzinfarkt erleiden oder nicht. Dennoch sind i.-s. Erklärungen gerade in den Sozial- und Humanwissenschaften die wichtigste Form der Erklärung.
© W. Ludwig-Mayerhofer, ILMES | Last update: 11 May 2003