Induktiv-statistische Erklärung

Erklärung von Phänomenen durch Gesetze mit probabilistischen Aussagen; etwa: »Je mehr eine Person raucht, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie einen Herzinfarkt erleidet«, oder noch besser: »Wenn eine Person raucht, beträgt die Wahrscheinlichkeit, dass sie einen Herzinfarkt erleidet, 30 Prozent» [diese Zahl ist erfunden!]. Die i.-s. Erklärung heißt daher auch probabilistische Erklärung.

Solche Erklärungen ähneln der allgemeinen Struktur nach einer deduktiv-nomologischen Erklärung, unterscheiden sich von dieser aber dadurch, dass kein strikter (deterministischer) Zusammenhang angenommen wird:

Explanans Gesetz Wenn eine Person raucht, wird sie mit 30- prozentiger Wahrscheinlichkeit einen Herzinfarkt erleiden
  Randbedingung Person X raucht
Explanandum   Person X wird mit 30-prozentiger Wahrscheinlichkeit einen Herzinfarkt erleiden

Allerdings ist das Explanandum hier nicht mehr logisch aus dem Gesetz deduzierbar und auch nicht mit Sicherheit prognostizierbar – denn eine Person wird entweder einen Herzinfarkt erleiden oder nicht. Dennoch sind i.-s. Erklärungen gerade in den Sozial- und Humanwissenschaften die wichtigste Form der Erklärung.


© W. Ludwig-Mayerhofer, ILMES | Last update: 11 May 2003