Deduktiv-nomologische Erklärung

Erklärung von Phänomenen durch allgemeine Gesetzesaussagen.
Durch Gesetzesaussagen werden zwei Merkmale (Variablen) miteinander verknüpft, i. a. unter Annahme einer Ursache-Wirkungsbeziehung. Beispielsweise lässt sich die Aussage »Rauchen führt zum Herzinfarkt« rekonstruieren als »Rauchen ist eine Ursache von Herzinfarkt« oder »Wenn eine Person raucht, wird sie einen Herzinfarkt erleiden«.

Die allgemeine Struktur der d.-n. Erklärung – auch als HO-Schema bezeichnet nach Carl G. Hempel und Paul Oppenheim, die die allgemeine Struktur der d.-n. Erklärung rekonstruiert haben – lässt sich folgendermaßen formulieren: Das zu erklärende Phänomen heißt »Explanandum« («das zu Erklärende«, von lat. explanare = erklären), die Ursache des Phänomens heißt »Randbedingung«, und die Randbedingung zusammen mit dem Gesetz heißt »Explanans« (»das Erklärende«). Als Übersicht dargestellt:

Explanans Gesetz Wenn eine Person raucht, wird sie einen Herzinfarkt erleiden
  Randbedingung Person X raucht
Explanandum   Person X wird einen Herzinfarkt erleiden


Von einem Gesetz spricht man i.a. erst, wenn die betreffende Aussage (so gut es geht) bestätigt ist (definitive Bestätigung ist streng genommen nicht möglich). Solange das nicht der Fall ist, sollte man besser von einer Hypothese und insgesamt von einer hypothetischen Erklärung sprechen.

In dieser Form, die unterstellt, alle Raucher würden einen Herzinfarkt erleiden, ist das Gesetz deterministisch formuliert (es unterstellt eine strikte Ursache-Wirkungs-Beziehung). Wesentlich häufiger sind jedoch probabilistische Aussagen; auch in in unserem Beispiel gilt sicher nur folgender Zusammenhang: »Je mehr eine Person raucht, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie einen Herzinfarkt erleidet«. Die logische Struktur der Erklärung (die Unterscheidung zwischen Explanans und Explanandum) wird dadurch zwar nicht verändert, jedoch ist eine Widerlegung des unterstellten Zusammenhanges im Prinzip nicht möglich. Daher spricht man hier von »induktiv-statistischer« oder »probabilistischer« Erklärung.

© W. Ludwig-Mayerhofer, ILMES | Last update: 11 May 2003