Indikator (engl.: Indicator)

Unter einem I. versteht man einen empirisch beobachtbaren Sachverhalt, mit welchem ein nicht beobachtbares (latentes) Konstrukt bzw. eine Dimension eines solchen Konstruktes gemessen werden kann. Das, was durch den Indikator (»Anzeiger«) gemessen wird, kann auch als Indikatum (»das Angezeigte«) bezeichnet werden.

Beispiel: Einstellungen, Meinungen etc. sind als solche nicht direkt beobachtbar (wir können die Ausländerfeindlichkeit einer Person nicht »sehen«). Beobachtbar ist aber, ob Personen bestimmten Äußerungen zustimmen oder nicht. Die entsprechenden Daten können – Validität der Messung vorausgesetzt – als Indikatoren der gemessenen Einstellung gelten.

© W. Ludwig-Mayerhofer, ILMES | Last update: 30 Dec 1999