Bruttostichprobe

Ausgangsstichprobe einer empirischen Untersuchung. In Umfragen umfasst die Bruttostichprobe alle ausgewählten Personen, auch die, die nicht befragt werden können. Gründe für die Nichtbefragung sind: Schwere Erreichbarkeit oder längere Abwesenheit der Zielperson, Krankheit oder Teilnahmeverweigerung. Nach Abzug dieser Ausfälle erhält man die Nettostichprobe.

Allgemeiner gesprochen umfasst die Bruttostichprobe alle für eine Untersuchung ausgewählten Einheiten; dies können Institutionen (bspw. Schulen), Orte (Diskotheken) oder sonstige Phänomene sein, die Daten enthalten (bspw. Akten) oder an denen Daten durch entsprechende Erhebungsverfahren gewonnen werden können.

© R. Jacob – W. H. Eirmbter – W. Ludwig-Mayerhofer| Last update: 30 Aug 2009